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Tax

„The best way to teach your kids about taxes is by eating 30% of their ice cream“ 

– Bill Murray

Unternehmenssteuerrecht

Die Besteuerung von Unternehmen und Unternehmern hängt entscheidend von der gewählten Rechtsform ab. Wir beraten seit über 18 Jahren Unternehmen im Unternehmenssteuerrecht, insbesondere der Gewerbesteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Dies umfasst neben der Deklarationstätigkeit auch die Strukturierung im Konzern, die Begleitung bei steuerlichen Dokumentationsanforderungen, die Unterstützung bei Betriebsprüfungen sowie die optimale steuerliche Gestaltungsberatung. Dabei stellen wir aus einer Hand sicher, dass die steuerlichen Zielsetzungen rechtlich abgesichert und wirtschaftlich geprüft sind.

Privatsteuern

Wir beraten Sie im Vorfeld sowie im Rahmen der Erklärung Ihrer privaten Einkommensteuer und begleiten Sie bei der privaten Außenprüfung. Bei der Übertragung zu Lebzeiten oder von Todes wegen bewerten wir nach den aktuellen steuerlichen Bewertungsmethoden, berechnen die Steuerbelastung und entwerfen die erforderlichen Vertragswerke und Erklärungen.

Internationales Steuerrecht

Fast jede Familie oder Unternehmen hat grenzüberschreitende Berührungspunkte, sei es die Immobilie im Ausland, das im Ausland studierende Kind oder der Ehegatte mit ausländischem Pass. Im internationalen Bereich sind sowohl die juristischen als auch die steuerlichen Besonderheiten des jeweiligen anderen Landes zu berücksichtigen. Welches Recht gilt und welches hat den Vorrang? Doppelbesteuerungsabkommen, das Außensteuerrecht und EU-Rechtsvorschriften sind nur beispielhaft zu nennen. Wer hier nicht beraten ist, riskiert eine Doppelbesteuerung oder die ungeplante Aufdeckung stiller Reserven. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Beratung bei internationalen Sachverhalten sowie durch unsere internationalen Kooperationen leiten wir Sie verlässlich durch das Babylon des internationalen Steuerrechts.

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