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Dispute Resolution

„Strategie erfordert die Integration von externen Chancen und internen Kompetenzen“ 

– Herrman Simon

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sind – wie beispielsweise auch Streitigkeiten im Familienrecht – von einer großen eigenen Betroffenheit des Gesellschafters und einer oft existentiellen Bedeutung geprägt. Dementsprechend bedarf es eines hohen Grades an Fingerspitzengefühl des Beraters, die richtige Balance zwischen der Durchsetzung der Interessen des Gesellschafters einerseits und dem gleichwohl bedachten Vorgehen im Hinblick auf die Interessen der Gesellschaft zu finden. Egal, wie die Interessen in der einzelnen Angelegenheit einzuordnen sind, bedarf eine gesellschaftsrechtliche Streitigkeit stets einer durchdachten Strategie und einer konsequenten und sachkundigen Umsetzung des eingeschlagenen Weges. Dabei sollten außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten weder vorschnell verworfen noch zu lange verfolgt werden, um Schaden von der Gesellschaft und dem Gesellschafter abzuwenden. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Führung solcher Auseinandersetzungen und der Umsetzung unterschiedlicher strategischer Herangehensweisen. Unser Spektrum reicht dabei von der schnellen und kompromisslosen streitigen Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten und der Abwehr von gegen unsere Mandanten gerichteten Ansprüchen bis zum Einsatz von Instrumenten der alternativen Konfliktlösung.

Handelsrechtliche Streitigkeiten

Streitigkeiten im Handelsrecht sind von einer ganzen Reihe Besonderheiten geprägt, die es für den rechtlichen Berater eines Mandanten zu beachten gilt. In der Praxis erleben wir es immer wieder, dass beispielsweise handelsvertreterrechtliche Ausgleichsansprüche ausschließlich als sog. Ausgleichshöchstbetrag geltend gemacht werden und die zutreffende Berechnung des Ausgleichsanspruchs nicht erfolgt. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Transportrecht unterliegt besonderen Fristerfordernissen. Die Aufzählung solcher Besonderheiten ließe sich beliebig lang fortsetzen. Deutlich wird daraus, dass eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung eine entsprechende Spezialisierung unabdingbar erfordert. Dies gilt umso mehr für internationale handelsrechtliche Fragestellungen, bei denen Aspekte des Kollisionsrechts oftmals eine entscheidende Rolle spielen. Darüber hinaus ist auch in handelsrechtlichen Streitigkeiten die strategische Durchdringung der Angelegenheit von entscheidender Bedeutung, um dem Anliegen des Mandanten zum Erfolg zu verhelfen. Wir können auf einen breiten Erfahrungsschatz in der Führung handelsrechtlicher Streitigkeiten zurückblicken. GRIP LEGAL berät Sie zu Ihrem Anliegen umfassend, effizient und durchsetzungsstark. Gemeinsam erörtern wir zu Beginn Ihrer Angelegenheit unterschiedliche strategische Ansätze und verfolgen sodann konsequent die von Ihnen und GRIP LEGAL gemeinsam festgelegte Strategie.

Schiedsverfahren

Die Entscheidung einer Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren ähnelt zwar im Ablauf einem Verfahren vor einem staatlichen Gericht, weist aber auf der anderen Seite Besonderheiten auf, die eine besondere Spezialisierung und Erfahrung der Berater erfordern. Die Mitglieder unserer Praxisgruppe Schiedsverfahren beraten seit dem Beginn ihrer anwaltlichen Laufbahn Unternehmen in Schiedsverfahren und greifen im Rahmen ihrer Beratung auf die Erfahrung als Mitglieder von nationalen und internationalen Schiedsgerichten in über 100 Verfahren insbesondere nach den Regeln der DIS, ICC, SCAI und SCC zurück. Dadurch sind sie in der Schiedsverfahrensszene gut vernetzt und wissen die Besonderheiten des Schiedsverfahrens zielführend einzusetzen. Von Best Lawyers und vom Handelsblatt wird Dr. Denis Gebhardt daher auch als führender Berater in diesem Rechtsbereich ausgezeichnet. Wir geben unsere Erfahrung in Schiedsverfahren an den Mandanten weiter, damit dieses Streiterledigungsinstrument keine „Black Box“ ist. Auf dieser Grundlage entwickeln wir mit dem Mandanten die richtige Prozessstrategie, beginnend mit der Auswahl des richtigen Schiedsrichters, sich aber auch fortsetzend in der Aufbereitung des Sachverhalts und der Beweismittel sowie in der Beratung bei der Auswahl der passenden Verfahrenselemente (z.B. Pre-Trial Discovery) oder der Vollstreckung eines Schiedsspruches.

Konfliktberatung

Die Einleitung eines Verfahrens vor einem staatlichen Gericht oder eines Schiedsverfahrens sollte angesichts der damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Belastung des Unternehmens stets das letztmögliche Mittel sein. Unsere Konfliktberatung ist daher darauf ausgerichtet, den entstandenen Streit bereits im Vorfeld zu klären und alle hierfür zur Verfügung stehenden Optionen auszunutzen. Hierzu zählen neben klassischen Vergleichsverhandlungen auch alternative Streitbeilegungsmethoden, wie beispielsweise die Mediation. Hierbei verlieren wir weder aus dem Auge, dass der Fall doch vor Gericht enden könnte, noch dass der vorgerichtliche Beilegungsversuch mit vertretbarem Aufwand verbunden sein muss.

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