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Corporate Clients

„Juristen sind die Kamele, auf denen Kaufleute zu ihren Geschäften reiten!“

– Wehrhan

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Gesellschafter und Gesellschaften in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, gleich ob Kapital- oder Personengesellschaft. Unsere Beratung ist dabei stets darauf ausgerichtet, wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Lösungen für die jeweilige Phase zu finden, in der sich die Gesellschaft oder der Gesellschafter befindet. Das Start-Up-Unternehmen verfolgt andere Ziele als die alteingesessene Familiengesellschaft. Der Ausgleich zwischen Haftungsfragen, Aufwand bei der Unterhaltung der Gesellschaft und steuerlichen Aspekten weist die Richtung für ein bestmögliches Ergebnis, das für den Mandanten Zukunftssicherheit und Zukunftsfähigkeit bedeutet. Gleich, ob Erstellung, Überprüfung oder Weiterentwicklung der korporativen oder innergesellschaftlichen Dokumente, die Begleitung von Gesellschafterversammlungen, die Beratung zu Kapitalmaßnahmen oder Umwandlungsvorgängen sowie Anstellungs- und Haftungsfragen von Gesellschaftsorganen, wir von GRIP LEGAL finden die Lösung, die Ihren Zielen bestmöglich Geltung verschafft. Darüber hinaus beraten wir schwerpunktmäßig in Gesellschafterstreitigkeiten. Gerade dabei kommt es darauf an, einen besonnenen und strategisch wie rechtlich versierten Berater einzuschalten, der das Interesse an einem Fortbestand des Unternehmens bei aller Intensität der Streitigkeit nicht aus den Augen verliert, gleichzeitig aber die Interessen des vertretenen Gesellschafters vehement durchsetzt.

Mergers & Acquisitions

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen, die wir in einer Vielzahl von small-cap- und mid-cap-Transaktionen gesammelt haben. Egal, ob es um die Unternehmensnachfolge eines kleineren nationalen Unternehmens oder um die größere internationale Transaktion geht, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Wir beraten Sie bei der Planung und Durchführung der Transaktion von A-Z und vertreten sowohl die Verkäufer- wie auch die Erwerberseite. Von der Strukturierung der Transaktion, der Erstellung eines Information Memorandums, über den Abschluss von Vereinbarungen für die Due Diligence, die Durchführung der Due Diligence, die Zusammenstellung von Datenräumen, die Verhandlung von Absichtserklärungen bis hin zur endgültigen Vertragsdokumentation einschließlich aller Nebenverträge und Anmeldungen können Sie sich auf das Fingerspitzengefühl von GRIP LEGAL bei der Verhandlung und Durchsetzung Ihrer Interessen verlassen. GRIP LEGAL ist dabei in der Lage, nicht nur die rechtliche Seite, sondern auch die steuerliche Seite der Transaktion zu beraten. Ein besonderer Schwerpunkt von GRIP LEGAL liegt dabei in der Beratung von Private-Equity-Gesellschaften. Darüber hinaus berät GRIP LEGAL auch zu Joint Venture-Gründungen mit dem Augenmerk auf eine langfristige, konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit der Parteien des Joint Ventures.

Handels- und Vertriebsrecht

Das Handelsrecht ist eine vielschichtige Materie. GRIP LEGAL berät Sie in allen Bereichen des Handelsrechts, gleich ob es um die Gestaltung, Verhandlung und Durchführung von nationalen oder internationalen Handels- und Lieferverträgen oder die Vertretung und Beratung bei handelsrechtlichen Auseinandersetzungen vor nationalen staatlichen Gerichten oder nationalen oder internationalen Schiedsgerichten geht. Neben der Gestaltung von allgemeinen handelsrechtlichen Verträgen im operativen Bereich, z.B. in Form von Einkaufs-, Liefer-, Produktions-, Outsourcing-, Dienstleistungs- oder Entwicklungsverträgen einschließlich entsprechender Rahmenverträge, liegt ein besonderer Schwerpunkt von GRIP LEGAL im Bereich des Vertriebsrechts. Dabei beraten wir sowohl zur Gestaltung von Vertriebssystemen, z.B. Franchisesystemen, Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen, aber auch zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Im Fokus steht dabei oftmals der Handelsvertreterausgleichsanspruch und dessen analoge Anwendung auf andere Vertriebsmittler. Darüber hinaus berät GRIP LEGAL zum Transportrecht sowie zur Gestaltung und Anpassung von Allgemeinen Einkaufs-, Verkaufs- oder Geschäftsbedingungen. Nicht zuletzt vertreten und beraten wir Sie auch gerne in Fragen der Absicherung spezifischer Handelsrisiken, z.B. zur Kaufpreissicherung, zu Sicherungsrechten an Waren, etc.

Allgemeines Zivilrecht

Die rechtliche Seite der unternehmerischen Tätigkeit ist vielseitig. Die rechtliche und steuerliche Beratung von GRIP LEGAL hält damit Schritt. Egal, ob arbeitsrechtliche Aspekte, Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Durchsetzung und Einziehung von Forderungen, mietrechtliche oder grundstücksbezogene Rechtsfragen, Gewährleistungsansprüche im Kauf- oder Werkvertragsrecht, Finanzierungsverträge, Dienstleistungsverträge oder das private Baurecht: Wir beraten unsere Mandanten auch in diesen Bereichen und vertreten deren Interessen auch in streitigen Auseinandersetzungen. In einem ersten Schritt analysieren wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Angelegenheit, legen die zu erreichenden Ziele fest und erörtern mit Ihnen die Chancen und Risiken. Dort, wo die Spezialisierung der Rechtsanwälte von GRIP LEGAL nicht ausreicht oder die Angelegenheit durch die Rechtsanwälte von GRIP LEGAL nicht effizient bearbeitet werden kann, bieten wir unseren Mandanten mit der GRIP LEGAL-Schnittstellenlösung die Beratung durch geeignete Berater oder externe Spezialisten an. So können Sie sicher sein, dass Ihre Angelegenheit effizient und mit der erforderlichen Qualität bearbeitet wird.

Produkthaftungsrecht

Das Produkthaftungsrecht ist neben der Gewährleistung und der allgemeinen Haftung ein ständiger Risikobereich für produzierende Unternehmen. Wir beraten Hersteller schon in der Phase der Produktentwicklung und der Produktion präventiv, um Haftungsfälle zu vermeiden. Dabei legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Identifizierung von möglichen Gefahren des Produkts und die Formulierung von Gebrauchs- und Warnhinweisen. Ist der Ernstfall eingetreten, begleiten wir Unternehmen von der ersten Minute an ganzheitlich, also nicht nur in der Entwicklung der rechtlichen Strategie im Einzelfall einschließlich der Frage, ob ein Rückruf erfolgen muss, sondern auch in den ebenso wichtigen Bereichen der internen und externen Kommunikation sowie der Möglichkeit der gütlichen Beilegung der Haftungsfälle. Lässt sich eine streitige Auseinandersetzung mit Anspruchsstellern nicht vermeiden, assistieren wir dem Hersteller bei der Zusammenstellung der relevanten Beweismittel und der Auswahl von geeigneten Sachverständigen. Im Rahmen der Beratung können wir auch auf langjährige Erfahrung im Produkthaftungsrecht der USA zurückgreifen, das sich in vielen Punkten maßgeblich vom europäischen Produkthaftungsrecht unterscheidet. Für in den USA operierende Unternehmen bieten wir ebenfalls die Beratung im präventiven Bereich an und sind die erste Anlaufstelle, wenn ein Haftungsfall aufgetreten ist.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bankrecht beraten wir Unternehmen und Unternehmer gegenüber Banken und Sparkassen insbesondere im Rahmen von Finanzierungen, also bei dem Abschluss von Darlehensverträgen, bei der Stellung von Sicherheiten, der Kreditabwicklung und der Abwehr einer drohenden Zwangsvollstreckung. Daneben unterstützen wir Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Bankverträgen und bei der Geldwäscheprävention. Im Rahmen unserer kapitalmarktrechtlichen Beratung haben wir uns auf die Vertretung von Finanzdienstleistern, Fonds und Vorständen/Aufsichtsräten im Rahmen der Abwehr von Ansprüchen von Kapitalanlegern spezialisiert.

Compliance

Die Beratung im Bereich Compliance beginnt für uns mit einer Risikoanalyse und der Prävention zur Vermeidung von Haftungsfällen, Schadensersatzklagen und behördlichen Ermittlungsmaßnahmen. Wir unterstützen Unternehmen bei dem Aufbau eines Compliance Management Systems (CMS) und weiterer wichtiger Instrumentarien, wie z.B. Whistleblower-Kanäle, interner Richtlinien oder regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen. Gemäß unserem Beratungsansatz gehen wir mit Augenmaß vor und haben den Effizienzgesichtspunkt stets im Fokus, um eine größtmögliche Risikominimierung für das Unternehmen, seine Organe und die Mitarbeiter mit vertretbarem Aufwand zu erzielen. Im Ernstfall sind wir der Partner für interne Ermittlungen sowie für die strategische Beratung. Hierzu gehört auch die enge Kooperation mit strafrechtlich spezialisierten Sozietäten, deren Beratungsqualität wir aus langjähriger Zusammenarbeit kennen und die wir Mandanten individuell als Berater vorschlagen.

Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht beraten wir Unternehmen in beide Richtungen: Erheben Mitbewerber oder sog. Abmahnvereine Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz, entwickeln wir zusammen mit dem Mandanten die Verteidigungsstrategie und setzen diese konsequent um. Im Fall von wettbewerbswidrigem Verhalten und Produktplagiaten durch Mitbewerber ahnden wir entsprechende Verstöße und verfolgen vehement Ansprüche durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und wettbewerbsrechtliche Klagen. Da die entsprechenden Fälle stets zeitkritisch sind, stellen wir die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung und sind rund um die Uhr erreichbar. In internationalen Fällen gehört zu unserer Beratung auch die Ermittlung von Vollstreckungsoptionen im Ausland. Zur Vermeidung von Verstößen unterstützen wir Unternehmen in der wettbewerbsrechtlichen Überprüfung von Werbemaßnahmen und Produktentwicklungen.

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