International Affairs
„In international relations, you don’t base your work on hope“
– Federica Mogherini
Expansion ins Ausland, insb. USA/Expansion ausländischer Unternehmen nach Deutschland
Die Rechtsanwälte von GRIP LEGAL haben umfangreiche Erfahrungen mit ausländischen Rechtsordnungen, z.B. durch Auslandsaufenthalte, Tätigkeiten für internationale Sozietäten, die Zulassung als Attorney at Law im US-Bundesstaat New York und die Beratung in internationalen Transaktionen und Schiedsverfahren. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen sowie durch hervorragende Vernetzungen mit verlässlichen und qualitativ hochwertig beratenden Sozietäten vor Ort, unterstützen wir Mandanten bei der Expansion ins Ausland. Wir beraten insbesondere bei der Auswahl der passenden Vertriebs- und Gesellschaftsstruktur, bei den arbeitsrechtlichen Vorgaben sowie im Bereich Compliance. Für ausländische Unternehmen sind wir der Partner für die Expansion nach Deutschland. Insbesondere Unternehmen aus Common-Law-Ländern können wir durch unsere Expertise die unterschiedlichen Rechtsprinzipien verständlicher machen und dadurch einen Markteintritt ohne offene Fragen im rechtlichen und steuerlichen Bereich ermöglichen. Aufgrund dessen werden die Rechtsanwälte von GRIP LEGAL auch als Ansprechpartner für den Markteintritt ausländischer Unternehmen in Deutschland gelistet.
Haftungsfälle in den USA
Das Risiko von Haftungsfällen lässt sich für auf dem US-amerikanischen Markt tätige Unternehmen nicht gänzlich ausschließen, kann aber durch präventive Maßnahmen und das richtige Verhalten im Anspruchsfall wesentlich eingegrenzt werden. Wir bieten die Beratung bei der Gestaltung von Verträgen mit US-amerikanischen Partnern insbesondere in den Bereichen Gewährleistungsbeschränkung, Haftungsbeschränkung und Produkthaftung an, um bereits in diesem Stadium eine Risikoreduzierung zu erzielen. Im Haftungsfall sind wir bei der Auswahl der Berater vor Ort behilflich und stimmen mit den Mandanten die individuelle Handlungsstrategie ab. Hierzu zählt insbesondere die Aufbereitung der zur Verfügung stehenden Beweismittel unter Beachtung der US-amerikanischen Prozessregeln, die Unterstützung im Rahmen der Pre-Trial-Discovery, die Auswahl geeigneter Experten und Sachverständigen, die Erläuterung der einzelnen Verfahrensschritte, die PR-Strategie, die Begleitung in Vergleichsverhandlungen sowie die Schulung des richtigen Verhaltens in einem Jury-Verfahren.
Vertretung von Unternehmen in Pre-Trial-Discovery Verfahren
Rechts- und Steuerfragen angelsächsischer Trusts
Angelsächsische Trusts sind in den USA und in anderen angelsächsisch geprägten Ländern ein übliches Gestaltungsmittel, um Vermögen innerhalb der Familie zu bewahren, die Nachlassabwicklung zu erleichtern und die Nachfolge zu planen. Da der Trust ein dem deutschen Recht fremdes Rechtsgebilde ist, kommt es zu rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen, sobald in Deutschland ansässige Personen als Begünstigte benannt sind oder deutsches Vermögen übertragen werden soll. Ungeregelt kann dies zu einer Steuerbelastung von mehr als 90% führen. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie bei steuerlichen Melde- und Erklärungspflichten. Wir bilden die Schnittstelle zwischen Trustee und Begünstigten und schaffen gemeinsam Lösungen für die Zukunft. Dabei arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich mit unseren langjährigen, verlässlichen Partnern in den USA, England und Australien zusammen.